Wir empfehlen, dass Sie sich mit den jeweils geltenden Zoll- und Abgabenbestimmungen vertraut machen, wann immer Sie reisen. De aktuellen Regeln finden Sie immer auf der Internetseite der grönländischen Regierung . Wir fordern unsere Reisegäste dazu auf, sich im Flughafen über die aktuell geltenden Zollregeln zu informieren.
Greenland Travel übernimmt keine Gewähr für Schreibfehler und Änderungen in den weiter unten beschriebenen Zollbestimmungen. Machen Sie sich immer mit den jeweils geltenden Regeln vertraut.
Zollregeln bei der Einreise nach Grönland (Personen über 18 Jahre)
Die hier beschriebenen Regeln gelten ab dem 17. August 2016, Bekanntmachung der grönländischen Regierung nr. 19,
Abs. 1 Unter Einreise versteht man persönliche Einreise in das Abgabengebiet in Verbindung mit der Ankunft aus dem Ausland, darunter aus Dänemark und den Färöer Inseln.
Abs. 2 Bei der Einreise kann der Reisende folgende Waren ohne Abgaben mitbringen oder einkaufen:
• 200 Stück Zigaretten
• oder 50 Stück Zigarren
• oder 100 Stück Zigarillos
• oder 250 g Rauchtabak
• oder 250 g Kautabak
• 200 Stück Zigarettenpapier oder Zigarettenhüllen
• 1 Liter Spirituosen über 22%
• oder 2 Liter Likörwein unter 22%
• 2,25 Liter Tafelwein unter 15%
• 2 Liter Bier
• 2 Liter kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke oder koffeinhaltige Getränke mit einem Koffeininhalt von mehr als 149 mg per Liter
• 1 Liter Trinkwasser
• 50g Parfüm und 0,25 Liter Eau de Toilet
• Kosmetik und andere persönliche Bedarfsartikel zu einem Gesamtwert von max. 1.000 DKK
• Insgesamt 4 kg Schokolade und andere Süßigkeiten
• Insgesamt 4 kg Kaffee und Tee
• Insgesamt 5 kg Fleisch, Fleischwaren und Geflügel
Abs. 3 Die Abgabenfreiheit von Tabakwaren, Spirituosen, Wein und Bier umfasst nur Personen über 18 Jahre.
Es ist nicht erlaubt, Pflanzen, Samen, Früchte und andere pflanzliche Produkte, darunter Schnittblumen, auf Reisen in Ländern außerhalb der EU ohne Pflanzengesundheitszertifikat nach Grönland einzuführen. Bitte beachten Sie, dass Grönland in Bezug auf diese EU-Gesetzgebung nicht als EU-Land betrachtet wird. Lesen Sie mehr auf https://eng.lbst.dk/